Die strafrechtliche Revisions- u. Urteilsklausur
Hinweis zum Kursinhalt während der Vertretung von Herrn RiOLG Russack!
Während der vorübergehenden Vertretung des derzeit ausfallenden Dozenten RiOLG Russack durch die Dozenten RiBGH Wenske, RiAG Dr. Burmeister und RiOLG Stoeber verschieben sich auch die Kursinhalte dieses Seminars leicht. Hintergrund ist, dass jeder unserer Dozenten in seiner Kursgestaltung frei ist und im Rahmen des übereinstimmenden Themas einer eigenen Didaktik folgt sowie individuelle Schwerpunkte setzt und eine individuelle Powerpoint-Präsentation benutzt. Sie können jedoch versichert sein, dass auch die vertretenden Kollegen das Kursthema kompetent sowie mit striktem Bezug zum Assessorexamen leiten, zumal sie den entsprechenden Kurs für uns zum Teil seit Jahren am Standort Frankfurt (Wenske), Leipzig (Dr. Burmeister) und Lübeck (Stoeber) abhalten.
Auf die strafrechtliche Revisions- und Urteilsklausur bereiten wir Sie einheitlich in einem zweitägigen Wochenendseminar in Dortmund, Köln Frankfurt und Stuttgart vor. Der Grund liegt nicht nur in den großen inhaltlichen Überschneidungen zwischen beiden Klausurtypen, sondern auch in der wachsenden Bedeutung der strafrechtlichen Urteilsklausur. Es erscheint daher nicht länger sinn- und verantwortungsvoll, bei der Examensvorbereitung in die eine oder andere Richtung „auf Lücke zu setzen“.
Mit der Revisionsklausur beschäftigen wir uns am Samstag sowie in der ersten Hälfte des Sonntags. Der Aufbau des Seminars ist durch denjenigen der Revisionsklausur vorgegeben: Nach einem ersten Teil mit grundlegenden Informationen werden Zulässigkeit und Begründetheit der Revision Schritt für Schritt vorgestellt, und zwar am Beispiel aktueller und aktuellster Examensklausurfälle. Neben der ohnehin empirisch examensorientierten Themenauswahl arbeiten unsere Dozenten dabei auch alle jüngst gelaufenen, brandneuen Examensklausuren in die Präsentation ein. So sind sie auf dem neuesten Stand der Examensinhalte. Ein weiterer ganz wichtiger – und sonst so eindringlich wohl selten vermittelter – Schwerpunkt liegt in der Klausurtechnik, d.h. dem richtigen Erfassen des Aufgabentextes, dem Finden der vom Prüfungsamt intendierten Kommentarstellen und der Verschriftlichung der gefundenen Lösung.
Wegen der großen Schnittmengen zwischen beiden Klausurtypen haben wesentliche Abschnitte des Revisionsteils – insbesondere derjenige zur Strafzumessung – unmittelbare Bedeutung auch für die Urteilsklausur. Mit dieser selbst beschäftigen wir uns in der zweiten Hälfte des Sonntags und vermitteln Ihnen dabei die Kunst, in der vorgegebenen Zeit ein den Erwartungen des Prüfers entsprechendes Strafurteil zu schreiben. Diese Klausuraufgabe darf nicht unterschätzt werden! In der Vergangenheit haben nicht wenige Referendare das Strafurteil in ihrem Examensdurchgang als eine der schwierigeren Aufgaben eingeschätzt. Und dies häufig mit der hier als lückenhaft empfundenen staatlichen Ausbildung in Verbindung gebracht. Hier schaffen unsere in Ausbildung und Praxis hocherfahrenen richterlichen Dozenten Abhilfe. Anhand von Formulierungsbeispielen wird dabei vertieft auf das – Referendaren erfahrungsgemäß ganz besondere Schwierigkeiten bereitende – Zusammenspiel zwischen Sachverhaltsschilderung, Beweiswürdigung und rechtlicher Würdigung eingegangen, die im Urteilsentwurf getrennt abzuhandeln sind. Bei der abschließenden Besprechung der Strafzumessung werden dann die im Rahmen der Revision gelegten Grundlagen vertieft.
Wegen der engen Verbindungen zwischen Urteil und sachlich-rechtlichem Teil der Revision ist die Teilnahme am ganzen zweitägigen Seminar übrigens ohne Weiteres auch für solche Referendare sinnvoll, in deren Bundesland keine Strafurteilsklausuren ausgegeben werden. Nur wer das Strafurteil verstanden hat, kann auch in der Revisionsklausur glänzen (und umgekehrt)!
Das mit dem Revisionsteil des Seminars korrespondierende Buch „Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur“ von RiOLG Marc Russack ist im Verlag C. F. Müller erschienen und die Grundlage für Ihre Vorbereitung auf den revisionsrechtlichen Teil des Seminars sowie natürlich für das Nacharbeiten des Seminarstoffs. Es ist nicht mehr Bestandteil unseren Leistungsumfangs, da sich die meisten unserer Kunden die Bücher/Skripte bereits vorab selbständig beschaffen. Eine Beibehaltung der Skriptausgabe in der bisherigen Form hätte uns zudem wegen des damit verbundenen, stark zunehmenden Verwaltungsaufwands und laufend steigender Mietkosten zu einer Preiserhöhung für unsere Seminare ab 2021 gezwungen. Stattdessen erhalten Sie in den meisten Seminaren statt der Skripte begleitende Handouts mit Zusammenfassungen, Aufbauschemata, vertiefenden Themen oder Rechtsprechungsübersichten. So erhalten Sie in diesem Kurs insbesondere das ausschließlich für Seminarteilnehmer verfasste und nicht im Handel erhältliche Skript zur strafrechtlichen Urteilsklausur als Handout per E-Mail. Weitere Handouts runden den (Lese)Stoff ab, u. a. zu exotischen strafrechtlichen Prüfungsaufgaben etwa aus dem Strafbefehlsverfahren, zum Haftbefehl oder rund um das Plädoyer, die in einigen Bundesländern als „Exotenklausur“ und in allen Bundesländern in der mündlichen Strafrechtsprüfung auftauchen können.