Die öffentlich-rechtliche Gerichts-, Behörden- und Rechtsanwaltsklausur
Um Ihre Wunschnote im Examen zu erreichen, müssen Sie zwei Erfolgsfaktoren sicherstellen: Hierzu gehört neben der Beherrschung des materiellen Rechts die Fähigkeit, das Wissen richtig zu Papier zu bringen und die verlangten Entscheidungsformen und Gutachten so zu entwerfen, wie sie der Prüfer, also i. d. R. ein Praktiker, erwartet.
Erster Schwerpunkt des Seminars ist die Darstellung der examensrelevantesten verwaltungs-gerichtlichen Klausurtypen. Wir besprechen die Abfassung des Tenors in den Haupt- und Nebenentscheidungen, den Aufbau des verwaltungsgerichtlichen Urteilstatbestandes und die Darstellung der Entscheidungsgründe und bieten Ihnen eine Vielzahl von Formulierungshilfen. In diesem Rahmen werden die Sachentscheidungsvoraussetzungen verwaltungs-gerichtlicher Urteile und Beschlüsse so erörtert, wie sie im Assessor-examen zu erwarten sind. Dieser Seminarabschnitt ist auch für Kandidatinnen und Kandidaten aus solchen Bundesländern wichtig, die keine klassischen verwaltungsgerichtlichen Klausuren bearbeiten müssen, sondern das Verwaltungsprozessrecht etwa aus der Perspektive eines Anwalts beherrschen müssen. Unsere regelmäßige Auswertung der Examensklausuren hat gezeigt, dass die Prüfungsämter gerade wegen des Ringaustausches denselben Fall in unterschiedlichen Formen verwerten.
Gerade wegen der immer weiter abnehmenden Bedeutung des Widerspruchsverfahrens wird eine der bislang klassischen Klausuraufgaben, nämlich der Entwurf eines Widerspruchsbescheides zunehmend durch andere verwaltungspraktische Aufgabenstellungen ersetzt. Daher werden Sie im zweiten Abschnitt dieses Seminars lernen, wie verwaltungsbehördliche Erstbescheide oder behördliche Schriftsätze abzufassen sind, seien es Klage- und Antrags-erwiderungen oder behördliche Erwiderungen auf Anträge zur Berufungszulassung. Zudem liefern wir Ihnen ein „survival kit“, mit dem Sie auch bei atyischen Klausuraufgaben, wie etwa dem Entwurf eines Bescheides auf eine (Dienst-, Fach-, Kommunalaufsichts- oder sonstige) Beschwerde deutlich überdurchschnittliche Punkteränge erreichen können.
Ein weiterer Schwerpunkt dieses Seminars ist die Anwaltsklausur im öffentlichen Recht. Hier besprechen wir systematisch Aufbau, Prüfungsschritte und klausurtaktische Aspekte dieses immer wichtiger werdenden Klausurtypus. Zudem erörtern wir die Zweckmäßigkeits-erwägungen bei öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausuren. Die Auswertung einer Vielzahl von Anwaltsklausuren hat gezeigt, das Examenskandidaten den Standardhinweis im Bearbeitervermerk, wonach „das Gutachten auch Ausführungen zur Zweckmäßigkeit enthalten soll“, nicht oder nur unzureichend aufgreifen und dann allenfalls durchschnittliche Punkteränge erreichen.
Damit Ihnen dieses nicht passiert, haben wir uns zur Aufgabe gemacht, die typischen und häufig wiederkehrenden Zweckmäßigkeits- und taktischen Erwägungen systematisch aufzubereiten. Im Rahmen dieses Seminarabschnitts liefern wir Ihnen schließlich Formulierungs-hilfen und trainieren die der Umsetzung des Gutachtens im praktischen Teil, also etwa der zu entwerfenden Klageschrift. Zudem erklären wir Ihnen, wann und wie Mandantenschreiben zu gestalten sind. Das Seminar ist für Referendare aller Bundesländer geeignet, weil wir die examensrelevanten Problemstellungen weitgehend losgelöst von den spezifischen Besonderheiten der verschiedenen Bundesländer darstellen.
Das mit dem Seminar korrespondierende Skript „Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen“ ist im Verlag Franz Vahlen erschienen und Ihre Grundlage für die Vorbereitung auf das Seminar und natürlich das Nacharbeiten des Seminarstoffs. Es ist nicht mehr Bestandteil unseres Leistungsumfangs, da sich die meisten unserer Kunden die Bücher/Skripte bereits vorab selbständig beschaffen. Eine Beibehaltung der Skriptausgabe in der bisherigen Form hätte uns zudem wegen des damit verbundenen, stark zunehmenden Verwaltungsaufwands und laufend steigender Mietkosten zu einer Preiserhöhung für unsere Seminare ab 2021 gezwungen. Stattdessen erhalten Sie in den meisten Seminaren statt der Skripte begleitende Handouts mit Zusammenfassungen, Aufbauschemata, vertiefenden Themen oder Rechtsprechungsübersichten.