Die strafrechtliche Revisions- u. Rechtsanwaltsklausur
Hinweis zum Kursinhalt während der Vertretung von Herrn RiOLG Russack!
Während der vorübergehenden Vertretung des derzeit ausfallenden Dozenten RiOLG Russack durch die Dozenten RiBGH Wenske, RiAG Dr. Burmeister und RiOLG Stoeber verschieben sich auch die Kursinhalte dieses Onlineseminars leicht. Hintergrund ist, dass jeder unserer Dozenten in seiner Kursgestaltung frei ist und im Rahmen des übereinstimmenden Themas einer eigenen Didaktik folgt sowie individuelle Schwerpunkte setzt und eine individuelle Powerpoint-Präsentation benutzt. Sie können jedoch versichert sein, dass auch die vertretenden Kollegen das Kursthema kompetent sowie mit striktem Bezug zum Assessorexamen leiten, zumal sie den entsprechenden Kurs für uns zum Teil seit Jahren in der Region Hessen (Wenske), Ost (Dr. Burmeister) und Nord (Stoeber) abhalten.
Mit der Revisionsklausur beschäftigen wir uns in diesem Onlineseminar in der Region Berlin/Brandenburg am Samstag sowie dem größeren Teil des Sonntags. Diese Schwerpunktsetzung auf die Revision entspricht der Themenauswahl des GJPA Berlin/Brandenburg in den letzten Jahren, in denen dieser Klausurtypus viel häufiger anzutreffen war, als die „exotischen“ Varianten der strafrechtlichen Rechtsanwaltsklausur.
Im Revisionsteil werden Zulässigkeit und Begründetheit dieses Rechtsmittels Schritt für Schritt vorgestellt – und zwar am Beispiel aktueller Examensklausurfälle. Neben der ohnehin empirisch examensorientierten Themenauswahl arbeitet unser Dozent, der bekannte Lehrbuchautor RiOLG Marc Russack, dabei auch alle jüngst gelaufenen, brandneuen Examensklausuren in die Präsentation ein. So sind sie auf dem neuesten Stand der Examensinhalte. Ein weiterer ganz wichtiger – und sonst so eindringlich wohl selten vermittelter – Schwerpunkt liegt in der Klausurtechnik, d.h. dem richtigen Erfassen des Aufgabentextes, dem Finden der vom Prüfungsamt intendierten Kommentarstellen und der Verschriftlichung der gefundenen Lösung.
Im letzten Teil des Sonntags geht es dann um die anderen beim GJPA Berlin/Brandenburg üblichen Typen der strafrechtlichen Rechtsanwaltsklausur, die wir etwas salopp auch „Exotenklausuren“ nennen. Auch hier hat unser Dozent sämtliche in Berlin und Brandenburg gelaufenen „Exotenklausuren“ - sei es als strafrechtliche Pflicht- oder als Wahlklausuren - ausgewertet und stellt das Wissenswerte strukturiert und bedürfnisbezogen vor. Absoluter Klausurbezug ist auch hier die oberste Devise. Dementsprechend wird die Themenwahl stets den aktuellen Entwicklungen im GJPA-Assessorexamen der letzten Jahre angepasst. Dies bedeutete zuletzt einen Schwerpunkt auf der Strafbefehls- und Plädoyerklausur, abgerundet durch Einzelfragen zur Haftbefehlsklausur. Auch wenn sich dieser Teil des Onlineseminars auf die „Exotenklausuren“ des GJPA Berlin/Brandenburg bezieht, lohnt sich der Kurs wegen des revisionsrechtlichen Schwerpunktes auch für Teilnehmer aus anderen Bundesländern, die an den dortigen Seminarwochenenden terminlich verhindert sind.
Das mit dem Revisionsteil des Onlineseminars korrespondierende Buch „Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur“ von RiOLG Marc Russack ist im Verlag C. F. Müller erschienen und die Grundlage für Ihre Vorbereitung auf den revisionsrechtlichen Teil des Kurses und natürlich für das Nacharbeiten des Seminarstoffs. Wir empfehlen Ihnen, es im Vorwege im Buch- oder Onlinehandel zu erwerben. Von uns erhalten Sie in den meisten Seminaren begleitende Handouts mit Zusammenfassungen, Aufbauschemata, vertiefenden Themen, Formulierungsbeispielen oder Rechtsprechungsübersichten. So erhalten Sie in diesem Kurs insbesondere das ausschließlich für Seminarteilnehmer verfasste und nicht im Handel erhältliche Skript „Die strafrechtliche Exotenklausur im Assessorexamen“ als Handout per E-Mail. Es behandelt die im revisionsrechtlichen Lehrbuch nicht enthaltenen speziellen Varianten der strafrechtlichen Rechtsanwaltsklausur („Exotenklausur“), die vor allem im Bezirk des GJPA Berlin-Brandenburg als strafrechtliche Pflicht- oder Wahlklausur ausgegeben werden können (Strafbefehlsklausur, Plädoyerklausur, Haftbefehlsklausur usw.).