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Laut azur 2/14 gelten wir bei der Vorbereitung auf das Assessorexamen als Marktführer!
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Übersicht über unseren gesamten Klausurpool

Wenn Sie Einzelheiten zu unseren gesamten Klausuren wissen wollen (prozessuale Einkleidung, verfahrens­rechtliche und materielle Schwer­punkte, Klausurkürzel usw.), dann nutzen Sie bitte die nachstehenden Übersichten. Bei unseren ÖR-Klausuren können Sie den Übersichten auch entnehmen, in welchem Bundesland diese angesiedelt sind. Dies sollte Sie aber nicht daran hindern, auch bundeslandfremde ÖR-Klausuren zu schreiben. Denn durch den „Ringtausch“ der Prüfungsämter müssen Referendare (außerhalb Bayerns) immer damit rechnen, im Assessorexamen ÖR-Klausuren mit besonderem Verwaltungsrecht anderer Länder zu bekommen. Wenn auch die Vorschriften variieren, so sind doch die materiellen Probleme im Wesentlichen die gleichen. Und: Die Landesvorschriften sind in unseren Sachverhalten stets mit abgedruckt.

Zivilgerichtsklausuren

Zivilrechtl. Rechtsanwaltklausuren im gerichtl. Verfahren

Zivilrechtliche Kautelarklausuren

Zivilgerichtliche Zwangsvollstreckungsklausuren

Arbeits-Wirtschaftsrechtsklausuren

Erb- und Familienrechtsklausuren

Staatsanwaltsklausuren

Strafurteilsklausuren

Strafrechtliche Rechtsanwalts-/Revisionsklausuren

Verwaltungsgerichtliche Urteilsklausuren

Verwaltungsgerichtliche Beschlussklausuren

Verwaltungspraktische Klausuren

Verwaltungsrechtliche Rechtsanwaltsklausuren

Verwaltungsrechtliche Klausuren Niedersachsen

Neue Strafrechtsklausuren StR 36 und 37

Wir erweitern unseren Klausurenpool ständig um neue Klausuren zu aktueller Rechtsprechung und wichtigen Prüfungsthemen. Ganz neu seit Februar 2023 sind unsere beiden Klausuren StR 36 und StR 37. In der Staatsanwaltsklausur StR 36 geht es um eine erratische Polizistin, die in zahlreiche Fettnäpfchen tritt. Eskalation und Notwehr beim Kampf um die Parklücke, ein „vergessener Schlüssel“ sowie die Verwertbarkeit von belastenden Aussagen im Rahmen eines Notrufs sind nur einige der aktuellen Probleme. Die StR 37 - einer strafrechtlichen Revisionsklausur aus Anwaltssicht - dreht sich nicht nur um verfahrensrechtliche sondern auch um materiellrechtliche Probleme. So vom BGH neu entschiedenen Fragen zur Sterbehilfe. Warum es keine gute Idee sein kann, einen Zivilrechtsprofessor die Revision in einem Strafverfahren einlegen zu lassen, spielt ebenfalls eine Rolle. Dies alles ist hochaktuell und eröffnet ein Übungsfeld auch über das reine Revisionsrecht hinaus.


Unser Klausursystem im Überblick

Unser Klausurenkurs ersetzt nicht unsere Seminare und Skripte, in denen wir Ihnen den Prüfungsstoff, die wichtige Rechtsprechung sowie die Technik und Taktik für einen Erfolg im Assessorexamen vermitteln, er dient vielmehr der Selbstkontrolle. Nur durch das Schreiben und Nacharbeiten von Klausuren erhalten Sie verlässliche Erkenntnisse über den Stand Ihrer Vorbereitung auf die alles entscheidende Prüfung.

Neben der großen Examensnähe unserer Klausuren und der hohen Qualität der Korrektur und der Lösungsunterlagen unterscheidet sich unser Klausurenkurs in einem weiteren wesentlichen Punkt von den üblichen Versand-Klausurkursen. Es handelt sich bei unserem Klausurenangebot nicht um ein „Klausuren-Abo“ mit fester Laufzeit, bei dem Sie regelmäßig von uns bestimmte Klausuren zugeschickt bekommen. Bei uns entscheiden Sie selbst punktuell und individuell, welche und wie viele Klausuren aus unserem Pool wir Ihnen schicken sollen. Eine dauerhafte Bindung gehen Sie mit Ihrer Bestellung nicht ein. Sie haben die Wahl zwischen Einzelklausuren, vorgefertigten 5er-Paketen oder nach Ihren Wünschen zusammengestellten Wahlpaketen.

Die gewünschte/n Klausur/en senden wir Ihnen nach der Bestellung per E-Mail zu. Sie entscheiden dann, ob und wann Sie sie die Klausuren bearbeiten und uns Ihre handschriftlichen oder am PC verfassten Bearbeitungen jeweils gesondert eingescannt und als PDF-Datei mit Name, Klausurkürzel und Teilnehmernummer bezeichnet per E-Mail zur Korrektur an klausuren@kaiserseminare.com einsenden. Seit dem 06.05.2019 findet keine Ein- und Rücksendung per Post mehr statt! Genaue Instruktionen für das Einscannen und die Einsendung per E-Mail erhalten Sie auf den Klausurdeckblättern. Ihre Klausuren werden bei uns von Volljuristen nach Examensmaßstäben korrigiert und Ihnen zeitnah mit ausführlichen Voten und Lösungsunterlagen per E-Mail zurückgeschickt. Zum vorherigen Nacharbeiten der Klausuren können Sie die Lösungsunterlagen auch vorab per Mail anfordern. 

Auch Klausuren, die vor dem 06.05.2019 bestellt wurden, können per E-Mail als PDF-Datei eingereicht werden. Bitte geben Sie als Dateibezeichnung Name, Klausurkürzel und Teilnehmernummer an. Bitte fügen Sie in diesem Fall auf dem Deckblatt leserlich in Druckbuchstaben Ihre E-Mailadresse hinzu.

Teil Ihres Bestellvorgangs ist die Unterzeichnung eines Fernunterrichtsvertrag den Sie zu Ihrer Kenntnisnahme hier abrufen können. Die Downloadmöglichkeit des Vertrags an dieser Stelle dient jedoch nur ihrer Vorabinformation. Wenn Sie Klausuren buchen wollen, dann senden Sie uns den vorgenannten Vertrag bitte nicht einfach per Post zu. Bitte richten Sie sich stattdessen streng nach dem elektronischen Buchungsverfahren über diese Website, zu dem Sie oben in der roten Kopfzeile über "Buchung" oder ganz unten auf dieser Seite über "Zur Buchung" gelangen. Wir senden Ihnen den Fernunterrichtsvertrag dann mit den entsprechenden Instruktionen noch einmal gesondert mit der Buchungsbestätigung und Rechnung per E-Mail zu.


Vorgefertigte Klausurpakete oder Wahlpakete

Bei uns haben Sie zwei Möglichkeiten, Klausuren zu bestellen:

Zum einen können Sie aus 26 von uns zusammengestellten, vorgefertigten 5er-Paketen auswählen. Darin finden Sie thematisch sortierte Übungsklausuren zu verschiedenen Rechtsgebieten oder Klausurtypen aus dem Assessorexamen.

Zum anderen können Sie sich nach Thema und Stückzahl frei und individuell aus unnserem gesamten Klausurenpool ihr Wahlpaket zusammenstellen.


Preise

Ein vorgefertigtes Klausurpaket mit 5 Klausuren kostet 100 €.

Ein individuell zusammengestelltes Wahlpaket kostet 20 € pro Klausur.

Die Fälligkeit tritt eine Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung ein.


Klausurbezeichnung

Unsere Klausuren tragen Kürzel aus Buchstaben und Zahlen, wobei die Buchstaben das Rechtsgebiet und die Klausurart und die Zahlen die Erstellungsreihenfolge der Klausur bezeichnen. Entwerfen wir also ganz neue Klausuren, so bekommen sie die nächsthöhere Zahl. Beispielsweise ist ZPO 1 unsere erste jemals erstellte Zivilgerichtsklausur und ZPO 14 unsere neueste. Die aufsteigende Zahlenfolge bedeutet also nicht, dass Sie für Ihr Klausurtraining als Anfänger zwingend mit der niedrigsten Zahl beginnen müssen und die höchste Zahl nur als Fortgeschrittener bewältigen können. Alle Klausuren sind zu beliebigen Zeitpunkten Ihrer Referendarausbildung „schreibbar“. Natürlich überarbeiten und aktualisieren wir auch alle unsere Klausuren regelmäßig und sorgen so dafür, dass der gesamte Klausurpool inklusive der älteren Aufgaben stets „up to date“ bleibt. Hierfür verwenden wir Buchstabenzusätze hinter der Zahl, so dass etwa aus ZPO 1 irgendwann ZPO 1 a und dann ZPO 1 b wurde, die derzeit aktuelle Version dieser Zivilgerichtsklausur.

Unsere Klausuren tragen folgende Kürzel:

ZPO 1, 2 ...Zivilgerichtsklausuren
RA 1, 2 ...Zivilrechtliche Rechtsanwaltsklausuren im gerichtlichen Verfahren und/oder Kautelar
ZVR 1, 2 ...Zivilgerichtliche Zwangsvollstreckungsklausuren im gerichtlichen Verfahren
ArbR 1, 2 ...Abeitsrechtklausuren aus Richter- oder Anwaltssicht
WiR 1, 2 ...Wirtschaftsrechtsklausuren aus Richter- oder Anwaltssicht
ErbR 1, 2 ...Erbrechtsklausuren aus Richter- oder Anwaltssicht
FamR 1, 2 ...Familienrechtsklausuren aus Richter- oder Anwaltssicht
StR 1, 2 ...Strafrechtsklausuren jeder Art (Staatsanwalts-, Strafurteils- und Revisionsklausuren)
ÖR 1, 2 ...Verwaltungsrechtsklausuren jeder Art (Gerichts-, Behörden- und Anwaltsklausuren)

Übersicht über unsere Klausurpakete K 1-29

Eine Übersicht über unsere 27 vorgefertigten Klausurpakete K 1-29 finden Sie hier.


Übersicht über unseren gesamten Klausurenpool

Um Ihr individuelles Wahlpaket zusammen zu stellen oder um nähere Informationen über die einzelnen Klausuren in den Paketen K 1-26 zu erhalten, finden Sie hier eine Übersicht mit allen Einzelheiten (Kürzel, Typ, prozessuale und materielle Schwerpunkte, Bundesland usw.): 

Aber Warnung: Einige Informationen darin können den "reinen Klausurgenuss" schmälern und ggf. dazu führen, dass Sie nicht mehr unbefangen an die Klausur herangehen, was Ihre Klausurergebnisse verfälschen könnte. Sie handeln daher "auf eigene Gefahr"!

Zivilgerichtsklausuren

Zivilrechtl. Rechtsanwaltklausuren im gerichtl. Verfahren

Zivilrechtliche Kautelarklausuren

Zivilgerichtliche Zwangsvollstreckungsklausuren

Arbeits-Wirtschaftsrechtsklausuren

Erb- und Familienrechtsklausuren

Staatsanwaltsklausuren

Strafurteilsklausuren

Strafrechtliche Rechtsanwalts-/Revisionsklausuren

Verwaltungsgerichtliche Urteilsklausuren

Verwaltungsgerichtliche Beschlussklausuren

Verwaltungspraktische Klausuren

Verwaltungsrechtliche Rechtsanwaltsklausuren

Verwaltungsrechtliche Klausuren Niedersachsen


Übertragbarkeit unserer Klausuren auf andere Bundesländer

Wir werden oft gefragt, ob unsere Klausuren für alle Bundesländer gleichermaßen geeignet sind. Hier unsere Antwort:

Für die Zivil- und Strafrechtsklausuren können wir dies weitgehend bejahen. Insbesondere alle Referendare aus den Bundesländern, die am sog. „Ringtausch“ teilnehmen (sämtliche Länder bis auf Bayern), können unsere Zivil- und Strafrechtsklausuren bedenkenlos schreiben. Denn diese sind im Hinblick auf die Sichtweise, aus der die Aufgaben gestellt werden, sowie auch in puncto Aufbau und Prüfungsschwerpunkte weitgehend auf die „Ring-Gepflogenheiten“ ausgerichtet. Soweit in einzelnen Aspekten trotzdem noch Abweichungen und regionale Besonderheiten herrschen, etwa bei der Anklageschrift in der Staatsanwaltsklausur oder beim ein-/mehrschichtigen Aufbau des zivilrechtlichen Anwaltsgutachtens, haben Sie stets die Möglichkeit, diese auf dem Klausurdeckblatt für die Korrektoren zu vermerken.

Für die ÖR-Klausuren ist die Antwort auf die Frage nach der Übertragbarkeit auf andere Bundesländer wegen des abweichenden Landesrechts natürlich schwieriger. Unter dem voranstehenden Abschnitt „Übersicht über unseren gesamten Klausurenpool“ können Sie bei den verschiedenen ÖR-Klausurtypen einsehen, in welchem Bundesland diese Klausuren „spielen“ und welche Bundes- oder Landesgesetze aus dem besonderen Verwaltungsrecht sie in materieller Hinsicht zum Gegenstand haben. Dort werden Sie dann auch sehen, dass wir leider keine ÖR-Klausuren mit Landesrecht aus allen 16 Bundesländern führen, sondern nur aus einige davon. Jedoch können Sie ÖR-Klausuren, die etwa – wie viele bei uns – in NRW oder in Schleswig-Holstein „spielen“, bedenkenlos auch als Referendar aus Baden-Württemberg oder anderswo schreiben, da in unseren Sachverhalten die anzuwendenden Landesvorschriften stets abgedruckt sind. Außerdem sind ja – wie allgemein bekannt – die maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Klausurprobleme in allen Bundesländern weitgehend vergleichbar (z. B. statthafter Rechtsbehelf, einschlägige Rechtsgrundlage/Eingriffsermächtigung, formelle und materielle Voraussetzungen prüfen, Verhältnismäßigkeit, Ermessen usw.) und die relevanten Vorschriften in aller Regel austauschbar. Sie werden daher etwa auch aus einer Polizeirechtsklausur nach nordrhein-westfälischem Recht genau so viel lernen, wie aus einer baden-württembergischen Polizeirechtsklausur. Außerdem stellen manche Prüfungsämter wie etwa in Baden-Württemberg, in Berlin/Brandenburg, in den ostdeutschen Ländern oder im Bezirk Nord (Hamburg, Bremen-Schleswig-Holstein) im Assessorexamen häufig auch ÖR-Klausuren zu „fremden“ Landesgesetzen.

Sie sollten zuletzt wissen, dass wir zahlreiche ÖR-Klausuren zu examensrelevanten Bundesgesetzen im Portfolio haben, die Sie in ausnahmslos jedem Bundesland mit großem Gewinn schreiben können, weil diese Rechtsgebiete, wie etwa das Gewerbe-, Waffen-, Versammlungs- oder Bundespolizeirecht, natürlich in allen Ländern gleichermaßen „laufen“. Dies sind insbesondere:

  • Verwaltungsgerichtliche Urteilsklausuren mit Bundesrecht:

ÖR 2 a, Hessen, Bundesbeamtenrecht

ÖR 35, Baden-Württemberg, Bundespolizeirecht

  • Verwaltungsgerichtliche Beschlussklausuren mit Bundesrecht:

ÖR 10a, Rheinland-Pfalz, Gewerbe- und Gaststättenrecht

ÖR 13a, Hessen, Gewerberecht

ÖR 33, NRW, Waffenrecht

  • Verwaltungspraktische Klausuren mit Bundesrecht:

ÖR 19, Schleswig-Holstein, Bundesjagdrecht

ÖR 20, NRW, Gewerberecht

ÖR 21, NRW, Aufenthaltsrecht

ÖR 23, Rheinland-Pfalz, BBodSchG

  • Verwaltungsrechtliche Rechtsanwaltsklausur mit Bundesrecht:

ÖR 15, Bremen, Versammlungsrecht

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Korrektoren/innen die landesspezifischen ÖR-Klausuren nur nach dem Landesrecht korrigieren, das dem Sachverhalt zu Grunde liegt. Wenn Sie also etwa eine Klausur, die Polizeirecht aus NRW zum Gegenstand hat, stattdessen auf Grundlage des Polizeirechts „Ihres“ anderen Bundeslands lösen, so haben Sie keinen Anspruch darauf, dass die Korrektoren/innen ihre Korrektur darauf einstellen.


Korrektur und Rücksendung

Ihre per E-Mail an klausuren@kaiserseminare.com eingesandten Klausurbarbeitungen werden von uns zeitnah, in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Eingang, bearbeitet und Ihnen unter Beifügung einer Musterlösung wieder per E-Mail an Sie zurückgesandt.

Zur Vermeidung von Missverständnissen:

Die Zwei-Wochen-Regelung bei der Rücksendung der korrigierten Klausuren an Sie ist eine interne Bearbeitungsfrist und bedeutet, dass unsere Korrektoren Ihre Klausurlösung in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Maileingang bei uns (bei Eingängen an Wochenenden und Feiertagen gerechnet ab dem nächsten Werktag) korrigieren und innerhalb dieser zwei Wochen wieder per E-Mail zurücksenden. Wir können daher nicht garantieren, dass die korrigierte Klausur innerhalb von zwei Wochen ab Mailabsendung durch Sie wieder bei Ihnen eingeht, da Irrläufer, verloren gegangene, abgefangene oder falsch adressierte E-Mails sowie nicht nach unseren Vorgaben eingescannte und bezeichnete PDF-Dateien genau wie unbezahlte Klausuren oder fehlende Fernunterrichtsverträge die regelmäßige Korrekturfrist nicht in Gang setzen. Bitte sehen Sie daher auch von verfrühten Nachfragen bei uns ab. Beispiel: Wenn Ihre zu korrigierende Klausurbearbeitung als korrekt eingescannte und bezeichnete PDF-Datei nach Bezahlung und Einreichung des Fernunterrichtsvertrages am 01. März bei uns per E-Mail unter klausuren@kaiserseminare.com eingeht, dann wird die korrigierte Klausur in der Regel spätestens am 15. März von uns wieder per E-Mail zurückgesandt.


Zur Buchung

Hier geht es zur Klausurbuchung.

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