Die mündliche Prüfung im Assessorexamen
Das Ergebnis der mündlichen Prüfung macht je nach Bundesland zwischen 30% (Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg) und 40% (Berlin, Hessen, NRW, Niedersachsen) der Examensendnote aus. Angesichts der enormen Bedeutung dieses Prüfungsteils liegt es auf der Hand, dass auch für diese letzte Hürde eine professionelle Vorbereitung angezeigt ist.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass nach den Klausuren das Examen gelaufen ist und die Note feststeht. Viele meinen, dass die richtige Antwort eines Kandidaten, der nach den Klausuren mit „ausreichend“ vorbenotet ist, auch mit „ausreichend“ bewertet wird, während der mit „vb“ vorbenotete Kollege für dieselbe Antwort ein „vb“ erhält. Das stimmt so nicht. Alle unsere Dozenten, die ehemalige Prüfer im zweiten Staatsexamen waren, haben erlebt, wie Kandidaten dank Ihres überzeugenden Auftretens in der mündlichen Prüfung einen ganzen Notensprung oder sogar mehr geschafft haben, während andere durch vermeidbare Ungeschicklichkeiten und falsche Vorbereitung das durchaus erreichbare Wunschergebnis noch verpasst haben. Teilnehmer unseres Seminars zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung haben uns u.a. von Sprüngen von 6 auf 9 und von 9 auf 12 Punkte berichtet.
In unserem eintägigen Seminar beleuchten wir das Wichtigste zum Aktenvortrag und zum Prüfungsgespräch. Wir zeigen Ihnen, wie Sie unabhängig von der richtigen Lösung beim Aktenvortrag durch Ihr Auftreten punkten können, wie Sie geschickt auf Fragen antworten, wenn Sie das Problem kennen, und was zu tun ist, wenn Sie auf dem falschen Fuß erwischt werden. Außerdem behandeln unsere Kursleiter die juristischen Aspekte aktueller politischer und gesellschaftlicher Ereignisse, die erfahrungsgemäß in der mündlichen Prüfung immer wieder abgefragt werden.
Das mit dem Kurs korrespondierende Buch "Prüfungswissen Jura für die mündliche Prüfung" von Rechtsanwalt Torsten Kaiser und - federführend - Dr. Thomas Bannach ist im Verlag Franz Vahlen erschienen. Es ist die Grundlage für die Vor- und Nachbereitung des Kurses und enthält konzentriertes juristisches Allgemeinwissen jenseits der typischen Klausurthemen, welches immer wieder in der mündlichen Assessorprüfung abgefragt wird. Es ist nicht mehr Bestandteil unseres Leistungsumfangs, da sich die meisten unserer Kunden die Bücher/Skripte bereits vorab selbständig beschaffen. Eine Beibehaltung der Skriptausgabe in der bisherigen Form hätte uns zudem wegen des damit verbundenen, stark zunehmenden Verwaltungsaufwands und laufend steigender Mietkosten zu einer Preiserhöhung für unsere Seminare ab 2021 gezwungen. Stattdessen erhalten Sie als Kursteilnehmer in diesem Seminar Handouts zum Aktenvortrag und zur aktuellen Rechtsprechung in allen relevanten Rechtsgebieten, die für die „Mündliche“ geeignet ist.
Bitte halten Sie zum Kurs einen Schönfelder und einen Sartorius bereit.
In Kombination mit der Wiederholung unserer materiell-rechtlichen Seminare sind Sie mit diesem Modul perfekt vorbereitet. Es ist nur 1 Tag! Und es lohnt sich…!