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Übersicht über unseren gesamten Klausurpool

Wenn Sie Einzelheiten zu unseren gesamten Klausuren wissen wollen (prozessuale Einkleidung, verfahrens­rechtliche und materielle Schwer­punkte, Klausurkürzel usw.), dann nutzen Sie bitte die nachstehenden Übersichten. Bei unseren ÖR-Klausuren können Sie den Übersichten auch entnehmen, in welchem Bundesland diese angesiedelt sind. Dies sollte Sie aber nicht daran hindern, auch bundeslandfremde ÖR-Klausuren zu schreiben. Denn durch den „Ringtausch“ der Prüfungsämter müssen Referendare (außerhalb Bayerns) immer damit rechnen, im Assessorexamen ÖR-Klausuren mit besonderem Verwaltungsrecht anderer Länder zu bekommen. Wenn auch die Vorschriften variieren, so sind doch die materiellen Probleme im Wesentlichen die gleichen. Und: Die Landesvorschriften sind in unseren Sachverhalten stets mit abgedruckt.

Übersicht Arbeits- und Wirtschaftsrechtsklausuren

ArbR / WiRNameProzessuale ThemenMateriell-rechtliche Probleme
ArbR 1bSprachproblemeRichterklausur, örtliche Zuständigkeit, FeststellungsantragKündigungsschutzrecht, insb. personenbedingte Kündigung und Diskriminierungsverbot nach dem AGG, Wirksamkeit einer Klageverzichtsvereinbarung
ArbR 2aDer AußendienstleisterRichterklausur, Örtliche Zuständigkeit, Objektive KlagehäufungAGB-Prüfung rauf und runter, insb. Überstundenregelung, Verfallfrist, Anspruch aus betrieblicher Übung, Anspruch auf Schadensersatz wegen entzogener Privatnutzung eines Dienstwagens
ArbR 3aWieder genesenAnwaltsklausur Kündigungsschutzklage, Allgemeiner Feststellungsantrag§ 174 BGB, Urlaubsanspruch bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit des AN
WiR 1aExpansion nach SpanienAnwaltsklausur, Zeugen- und Parteieigenschaft von Gesellschaftsorganen, Negative ZwischenfeststellungshilfswiderklageErstattungsfähigkeit von Aufwendungen bei der Vertragsanbahnung zwischen Kaufleuten, BGB-AT, Geschäftsbesorgungsvertrag, GoA, Bereicherungsrecht, § 354 HGB
WiR 2aDie InsolvenzanfechtungAnwaltsklausur Klageerwiderungsfrist, Präklusion, Sachliche Zuständigkeit des Gerichts, Prozesstaktik in der Beklagtenklausur bei teilweise begründeter Klage§§ 129 ff. InsO rauf und runter, Pfändbarkeit von Arbeitsmitteln eines Kaufmanns
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