Hinweise zum strafbaren „Schwarzhörern“ und Aufzeichnen der Onlineseminare! Einführung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für Buchungen ab 01.07.2021!

Dass unsere Onlineseminare nicht von „Schwarzhörern“ gestreamt werden, die - ohne zu zahlen - bei anderen „mithören“, und dass ebenso keine heimlichen Aufzeichnungen erfolgen, liegt nicht nur in unserem, sondern auch in Ihrem Interesse als redlicher Kunde der Kaiserseminare!  Extensives „Schwarzhören“ und illegale Mitschnitte zwingen uns nämlich zu aufwendigen Schutzmaßnahmen, die Ihnen und uns Umstände machen. Dass die Onlineseminare exklusiv für zahlende Bucher stattfinden und kein Missbrauch stattfindet, muss daher unser gemeinsames Ziel sein. Das Zulassen von „Schwarzhörern“ sowie auch jedes irgendwie geartete Aufzeichnen und Mitschneiden der Onlineseminare sowie das Speichern und/oder Weiterleiten an Dritte stellt zudem nicht nur eine Vertragsverletzung dar. Es handelt sich sogar um Straftaten (vgl. etwa Gerhold/Höft, JA 21, 382 ff.). Etwaige Verstöße, von denen wir Kenntnis erlangen, werden wir daher ausnahmslos zur Anzeige bringen!

Außerdem sind wir nach unserem Vertrag befugt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von Ihnen zu verlangen, um etwaigen Missbrauch in diesem Sinne zu verhindern. Dies werden wir ab sofort bei Neubuchungen ab dem 01.07.2021 umsetzen, wofür wir um Ihr Verständnis bitten. Das Vorliegen einer solchen Erklärung von Ihnen ist dann Zugangsvoraussetzung zu allen unseren Onlineseminaren. Ein Vorenthalten der Unterlassungserklärung lässt Ihre Zahlungspflicht unberührt. Hier können Sie die Unterlassungserklärung vorab einsehen. Sie erhalten sie mit der Buchungsbestätigung zugeschickt. Die ausgefüllte und unterschriebene Unterlassungserklärung senden Sie bitte eingescannt als PDF per E-Mail an info@kaiserseminare.com. Sie gilt für alle Ihre gebuchten und besuchten Onlineseminare.

Vielen Dank für Ihr Verständnis für diese zu unserem Bedauern leider unumgänglichen Maßnahmen.