Kaiserseminare Menü
Laut azur 2/14 gelten wir bei der Vorbereitung auf das Assessorexamen als Marktführer!
  • Start
  • News
  • Über uns
  • Seminare
    • Informationen
    • Um-/Buchung
    • Nord
    • West
    • Berlin / Brandenburg
    • Hessen
    • Niedersachsen
    • Ost
    • Süd
    • Skripte
    • Preise
  • Präsenz
  • Rspr-Update
  • Klausuren
    • Informationen
    • Buchung
  • Mündliche Prüfung
    • Informationen
    • Buchung
    • Nord
    • West
    • Berlin/ Brandenburg
    • Hessen
    • Niedersachsen
    • Ost
    • Süd
  • EuRAG
  • Inhouse
  • Referenten
  • Zoom
  • Informationen
  • Buchung

Übersicht über unseren gesamten Klausurpool

Wenn Sie Einzelheiten zu unseren gesamten Klausuren wissen wollen (prozessuale Einkleidung, verfahrensrechtliche und materielle Schwerpunkte, Klausurkürzel usw.), dann nutzen Sie bitte die nachstehenden Übersichten. Unsere ÖR-Klausuren sind aufgrund abgedruckter Gesetzestexte so ausgestaltet, dass Sie diese bundesländerübergreifend bearbeiten können. Sie spielen in unterschiedlichen Bundesländern und ermöglichen so das Üben anhand fremder Gesetzestexte, so wie es im „Ringtausch“ der Prüfungsämter üblich ist. Sie müssen (außerhalb Bayerns und idR der behördlichen Klausur in Niedersachsen) immer damit rechnen, im Assessorexamen ÖR-Klausuren mit besonderem Verwaltungsrecht anderer Länder zu bekommen. Vielleicht ist Ihr Bundesland das nächste, welches sich einer Klausur mit fremden Gesetzestexten bedient. Dass die Klausuren regelmäßig im Ringtausch geschrieben werden, zeigte sich wiederholt in den Wahlklausuren als auch in den ÖR 1 und ÖR 2 Klausuren der letzten Klausurkampagnen. Wenn auch die Vorschriften variieren, so sind doch die materiellen Probleme im Wesentlichen die gleichen. Sollten Sie dennoch eine Klausur aus Ihrem Bundesland wünschen, melden Sie sich gerne bei uns und wir suchen Ihnen eine solche entsprechend raus.

Übersicht verwaltungsrechtliche Rechtsanwaltsklausuren

ÖRName und LandProzessuale ProblemeMateriell-rechtliche Probleme
14bDer Spielplatz
 
Leistungsklage, Verpflichtungsklage, isolierte Anfechtungsklage gegen Widerspruchsbescheid, Anspruchsverbindung, FristenproblematikÖff. rechtliche Abwehr- und Unterlassungsanspruch, Immissionsschutzrecht, BauNVO, Verwirkung, Vorgehen eines Hoheitsträgers gegen einen anderen
         15aDas doppelte Lottchen in PolizeiuniformAufbau vorläufiger Rechtsschutz   (80 V VwGO),
Mandantenschreiben
Versammlungsrecht, Rechtmäßigkeit einer Auflage nach 15 VersG, Grundrechte (Art. 8 GG), Gefahrenbegriffe, Ermessen,
Anforderungen, Versammlungsverbot, Abgrenzung 36 VwVfG
         16aDer Fotoshop im Ordnungsamt
 
Aufbau vorläufiger Rechtsschutz (123 VwGO),
Eröffnung des Verwaltungsrechtwegs, Schriftsatzentwurf
Kommunalrecht,
Wirtschaftliche Betätigung eines Kreises (107 GO NRW), mittelbarer Grundrechtseingriff durch 107 GO, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Ansprüche aus GWB und UWG,
Grundrechte (Art. 12, 14 GG)
         17bDie Disko
 
(Dritt) Anfechtungsklage, Vorläufiger Rechtsschutz nach 80 V VwGO,
Fristproblem,  Zweckmäßigkeitserwägungen, Schriftsatzentwurf (Antrag auf Anordnung der a.W), Behördenprinzip in NRW
Baurecht (Bauordnungs-/ planungsrecht),
Nachbarschützende Vorschriften, Subsumtion unter alte BauNVO, gebietsübergreifender Nachbarschutz
         18bDie lästige Videoüberwachung
 
Problem der abdrängenden Sonderzuweisung, Vorläufiger Rechtsschutz (123 VwGO)Polizeirecht, Datenschutzrecht,
Rechtfertigung öffentlicher Videoaufzeichnung durch LPolG oder L-DatenschutzG, Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2, 1 GG), Ermessen
         29aSchulschwimmen
 
Mandantenberatung bei fehlender Erfolgsaussicht des BegehrensSchulrecht und Grundrechte,
Schulpflicht versus Religionsfreiheit, Befreiungsanspruch vom koedukativen Schwimmunterricht für eine muslimische Schülerin aus "wichtigem Grund", widersprüchliches Verhalten im öffentlichen Recht, praktische Konkordanz zwischen der staatlichen Schulpflicht und der Religionsfreiheit
         30bUnter Beobachtung
 
Klagearten der VwGO, Erledigung der Hauptsache, Klageänderung, KlagerücknahmePolizeirecht,
längerfristige Observation aus der Haft entlassener rückfallgefährdeter Sexualstraftäter, Abgrenzung der Ermächtigungsgrundlagen, Anwendung der Generalklausel zur vorläufigen Überbrückung einer nicht hinnehmbaren Schutzlücke, allgemeines Persönlichkeitsrecht, konkrete Gefahr, Verhältnismäßigkeit

 

36

Der aggressive Amerikaner            

FFK nach § 113 I 4 VwGO (analog), Vorteile einer  Klagerücknahme unter gerichtskostenrechtlichen Aspekten nach GKG

Bekanntgabe eines VA in englischer Sprache, Gefahrenabwehrrecht, Platzverweis, Durchsetzungsgewahrsam, unmittelbarer Zwang

© 2025 Kaiserseminare
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontakt
Cookie-Einstellungen
X
Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.

Alle zulassen und bestätigen

Individuelle Cookie Einstellungen

Nur notwendige Cookies akzeptieren

Datenschutzerklärung Impressum

X
Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Notwendige Cookies

Diese Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie Informationen anzeigen

Cookie Informationen verbergen

Cookie Management

Speichert Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies und enthält die gewählten Tracking-Opt-In-Einstellungen.

:Kaiserseminare
Cookie name:waconcookiemanagement
Duration:1 Jahr
Cookies für Externe Inhalte

Inhalte von Videoplattformen und Social Media Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr.

Cookie Informationen anzeigen

Cookie Informationen verbergen

Google Maps

Eine direkte Verbindung zu den Servern von Google wird erst hergestellt, wenn Sie Google Maps selbstständig aktivieren (Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Nach der Aktivierung wird Google Maps Ihre IP-Adresse speichern. Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.

:Google LLC
Data protection link:https://policies.google.com/privacy?hl=de

Speichern

ZurückNur notwendige Cookies akzeptieren

Datenschutzerklärung Impressum