Die strafrechtliche RechtsanwaltsklausurSeit 2007 widmen wir der neu eingeführten Revisionsklausur unter
dem Titel "Die strafrechtliche Rechtsanwaltsklausur" ein eigenes,
eintägiges Seminar, das jeweils sonntags von 9.15 Uhr bis 18:00 Uhr stattfindet.
Das bisherige Seminar "die Strafrechtsklausur" wird ab 2007 wieder
"Die Staatsanwaltsklausur" heißen und sich wieder ausschließlich dem
materiellen Strafrecht und den Besonderheiten der Staatsanwaltsklausur widmen.
Die Revisionsklausur stellt für nicht genügend vorbereitete Kandidatinnen und Kandidaten eine
unüberwindliche Hürde dar, weil vertieftes Wissen aus dem Strafprozessrecht
abgefragt wird. Mit dem nötigen Handwerkszeug lassen sich jedoch auch diese
Klausuren bewältigen, selbst wenn Sie im Ernstfall nicht alle Probleme erkennen.
Wir stellen Ihnen deshalb häufig vorkommende Aufbau-, Zulässigkeits- und
Begründetheitsprobleme und deren Lösungen vor.
Das Seminar "Die strafrechtliche Rechtsanwaltsklausur" ist nicht
nur für diejenigen Referendare wichtig, die im Assessorexamen mit einer
Revisionsklausur rechnen müssen, sondern für alle, die sich optimal vorbereiten
wollen, weil Revisionsrecht häufig den Schwerpunkt der Strafrechtsprüfung im
mündlichen Examen bildet.
Das kursbegleitende Skript ist das Ergebnis der Auswertung der bislang
ausgegebenen Revisionsklausuren. Es bietet neben einer Einführung in das
Revisionsrecht in gewohnter Qualität Lösungen und Formulierungsvorschläge für
die examensrelevantesten revisionsrechtlichen Problemstellungen. Es ist zudem
eine unverzichtbare Hilfestellung zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Das Honorar für das eintägige Seminar beträgt 80,00 Euro. Als Seminar zu einer Paketbuchung beträgt das Honorar nur 60,- Euro.
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